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Industriestandort Saarland weiter unter Druck IHK für Nachbesserungen beim Energiekompromiss und weitere Wirtschaftsinfos

Industriestandort Saarland weiter unter Druck IHK für Nachbesserungen beim Energiekompromiss und weitere Wirtschaftsinfos IHK Saarbrücken

Protestaktion der Jungen Wirtschaft gegen die Rente mit 63 2000 Postkarten an Abgeordnete des Deutschen Bundestages verschickt –
Forderung: Generationengerechtigkeit als Staatsziel ins Grundgesetz


Die Wirtschaftsjunioren Saarland unterstützen eine Kampagne ihres Dachverbandes, um die Einführung der Rente mit 63 zu verhindern. Unter dem Motto „Uns reicht’s! Ihr verschleudert unsere Zukunft!“ läuft aktuell die Kampagne, mit der die Wirtschaftsjunioren eine generationengerechte Politik einfordern. Schon 2.000 Postkarten haben Wirtschaftsjunioren im Rahmen der Aktion an Abgeordnete des Deutschen Bundestages geschickt – darunter auch zahlreiche Mitglieder aus dem Saarland.

Dazu erklärt Dr. Jörg Rupp, Vorsitzender der Wirtschaftsjunioren Saarland: „Für uns als junge Generation ist die Rentenreform ein Tritt vors Schienbein. Sie dient den Interessen einzelner und dem Ziel, eine Partei aus dem Umfragetief zu holen. Aber sie dient nicht unserem Land, seiner Zukunftsfähigkeit und dem gerechten Ausgleich zwischen den Generationen.“ Die Wirtschaftsjunioren fordern von der Großen Koalition eine langfristige und nachhaltige Politik. „Wir wollen die Rente mit 63 stoppen. Unser Land braucht eine Reform, die die Rentenversicherung auf ein stabiles Fundament stellt und sie mit Elementen eines kapitalgedeckten Systems ausstattet.“ Langfristig muss aus Sicht der Wirtschaftsjunioren eine generationengerechte Politik einklagbar werden. „Wir fordern, Generationengerechtigkeit als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. So wird sie verbindlich und einklagbar – für alle Generationen. Ziel muss sein, die Lebensleistung der Älteren angemessen zu würdigen, ohne die Interessen der Jüngeren zu vernachlässigen.“

 

IHK-Resolution zur Anbindung des Saarlandes im Schienenfernverkehr
In ihrer Sitzung vom 3. April 2014 hat die Vollversammlung der IHK Saarland eine Resolution zur Anbindung des Saarlandes im Schienenverkehr verabschiedet. Die Resolution im Wortlaut:

„Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Saarland hängt entscheidend von der Qualität seiner Verkehrsanbindung ab. Im Schienenverkehr kommt es dabei vor allem auf eine gute Einbindung des Landes in die nationalen und europäischen Schienenfernverkehrsnetze an. Vor diesem Hintergrund beobachten wir mit Sorge, dass das Saarland in den kommenden Jahren ein Stück weit vom überregionalen Schienenfernverkehr abgekoppelt werden könnte. Damit es nicht dazu kommt, sind die Bundesregierung, die Landesregierungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz sowie die Deutsche Bahn AG gleichermaßen gefordert.

  • Von der Bundesregierung erwarten wir, dass sie die auf der Hochgeschwindigkeitstrasse Frankfurt-Saarbrücken-Paris vorgeschlagenen Beschleunigungsmaßnahmen in den Bundesverkehrswegeplan aufnimmt und die notwendigen Mittel zur Umsetzung bereitstellt. Zugleich sollte die Deutsche Bahn AG diese Maßnahmen in den anstehenden Verhandlungen mit der SNCF über die weitere Kooperation offensiv zur Sprache zu bringen. Dabei geht es aus Sicht der IHK darum, wenigstens die bestehenden 10 Verbindungen täglich zu erhalten.
  • Wir appellieren an die Landesregierungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz, die bestehenden Fernverbindungen in das deutsche Schienennetz aufrechtzuerhalten. Zusammen mit der Deutschen Bahn AG sollte eine langfristig tragfähige und intelligente Verknüpfung zwischen dem Regional- und dem Fernverkehr hergestellt werden. Die Verkehrsdrehkreuze Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und München müssen auch künftig mehrmals täglich mit modernen Fernverkehrszügen umsteigefrei erreichbar bleiben.“

 

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Aus Sicht der IHK sind die Ergebnisse des EEG-Gipfels im Kanzleramt noch nicht zufriedenstellend. „Zu begrüßen ist zwar, dass für Altanlagen der Eigenstromerzeugung ein umfassender Bestandsschutz gewährt wird. Bei Neuanlagen bleibt aber leider Vieles noch im Unklaren“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. So sei noch nicht festgelegt, in welcher Höhe künftig Neuanlagen zur EEG-Umlage herangezogen werden. Aus Sicht der IHK-Organisation sollten auch Neuanlagen vollständig von der EEG-Umlage befreit bleiben. Dies sei vor allem deshalb gerechtfertigt, weil die Unternehmen mit ihren Investitionen einen aktiven Beitrag zur Unterstützung der Energiewende vor Ort leisten.

Nachbesserungsbedarf sieht die IHK insbesondere bei der „Besonderen Ausgleichsregelung“ für stromkosten- und außenhandelsintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Von der Umlage entlastet werden müssten künftig nicht nur die Betriebe, die in den „Branchenlisten“ enthalten sind, sondern auch jene Unternehmen, die vergleichbare Kriterien erfüllen. Giersch: „Für diese Fälle muss aus unserer Sicht noch eine Härteklausel vorgesehen werden. Darüber hinaus sollte es bei dem Schwellenwert der Stromkostenintensität von 14 Prozent bleiben. Für die Saarwirtschaft ist es zum Beispiel wichtig, dass Oberflächenveredler und Schmieden auch künftig entlastet werden können.“

 

quelle: IHK Saarbrücken

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