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Pressemitteilung | Saarland.de

Saarbrücken. Mit rund 40 Beamten verschiedener Dienststellen beteiligte sich das Landespolizeipräsidium an der Abfalltransportkontrolle der „Gemeinsamen Arbeitsgruppe Grenzüberschreitende Umweltkriminalität“ am gestrigen Mittwoch (04.06.2014).

An drei Kontrollstellen (Goldene Bremm, Rastplatz Weiler, Industriehafen Saarlouis-Dillingen) kontrollierten Beamte des Dezernats für Umweltkriminalität mit Unterstützung der Verkehrsdienste, der Bereitschaftspolizei und der Wasserschutzpolizei zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr 123 Abfalltransporte und Schwerlastfahrzeuge. Dabei wurden neben einer Straftat wegen illegaler Beschäftigung auch 16 Verstöße gegen abfallspezifische Bestimmungen sowie 14 Verstöße gegen Sozialvorschriften, Straßenverkehrszulassungsordnung und Gefahrgutverordnung festgestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

An insgesamt 72 Kontrollstellen zwischen Otmarsheim im Elsass und Sterpenich an der luxemburgisch-belgischen Grenze kontrollierten Einsatzkräfte von Zoll- und Polizeibehörden mit Unterstützung der für die Genehmigung von Abfalltransporten zuständigen Verwaltungsbehörden aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, den Regionen Elsass und Lothringen, dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich Belgien in den grenznahen Bereichen der Teilnehmerstaaten zielgerichtet Abfalltransporte.

Insgesamt wurden dabei fast 700 Fahrzeuge kontrolliert. Neben 22 Strafverfahren wurden auch 128 ordnungswidrige Verstöße gegen einschlägige Bestimmungen festgestellt. Bei über 20 Transporten wurde die Weiterfahrt unterbunden; fünf Transporter mussten zum Entsendeort zurückfahren.

Die Suche nach illegalen und kostengünstigen Entsorgungsmöglichkeiten der Recyclingunternehmen und damit die Notwendigkeit der Kontrollen belegen eindrücklich zwei Beispiele:

An der Kontrollstelle zur Einreise nach Belgien wurde ein slowenischer LKW, der mit gefährlichen Abfällen beladen war, kontrolliert. Die illegale Ladung, zu der es keinerlei Genehmigung gab, sollte über den Hafen in Antwerpen nach Afrika verbracht werden. Der LKW musste vor Ort entladen werden. Die illegal transportierten gefährlichen Abfälle wurden an den Entsendeort zurückgesandt.

In einem zweiten Fall wurde ein Transport aus Südfrankreich nach der Einreise in Deutschland kontrolliert. Da auch in diesem Fall keine behördliche Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Verbringung der Abfälle vorlag, wurde in Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden die Zurückweisung des Transportes an den Entsendeort verfügt.

 

Authors: saarländische Polizei

Lesen Sie mehr http://www.saarland.de/7278_115769.htm

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