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Pressemitteilung | Saarland.de

Saarbrücken. Die motorisierten Zweiradfahrer gehören zu den Hauptrisikogruppen des öffentlichen Straßenverkehrs.

Seit März des Jahres kontrollierten die Beamten der Zentralen Verkehrspolizeilichen Dienste des Landespolizeipräsidiums (LPP) in mehreren Sondereinsätzen im gesamten Saarland. Die Kontrollen erfassten hauptsächlich solche Strecken, die als Unfallstellen besonders bekannt, oder bei den Bikern wegen ihrer geographischen Lage sehr beliebt sind.

Die Zwischenbilanz fällt ernüchternd aus, da bei jeder zweiten Kontrolle ein Verstoß festgestellt wurde. Die Polizei mahnt daher dringend, sich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten. Der Appell richtet sich gleichermaßen an die Zweiradfahrer als auch an Pkw-Fahrer.

Im Rahmen der Sonderaktion wurden bis heute insgesamt 762 motorisierte Zweiräder kontrolliert. Das Kontrollspektrum reichte von Mofas bis hin zu den schweren Maschinen. Es wurden 207 Straftaten festgestellt, wobei hier der Großteil der Fälle (106) das Fahren ohne Fahrerlaubnis ausmachte. Überwiegend wurden durch technische Manipulationen die Fahrzeugart geändert und deshalb eine höhere Fahrerlaubnisklasse erforderlich.  Besonders bedenklich wird das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss gewertet. Waren im gesamten letzten Jahr insgesamt 41 solcher Fälle festzustellen, ist exakt diese Zahl bereits Ende Juli  zu bilanzieren. Es mussten insgesamt 32 Strafverfahren wegen Alkohols (13) und Drogen (19) und 9 Bußgeldverfahren (3 Alkohol und 6 Drogen) eingeleitet werden. 

Weiterhin wurden folgende Straftaten festgestellt:

Versicherungsverstöße (32)Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht (25)Urkundenfälschungen (3)Waffengesetz (5 - verbotene Messer)

18 Führerscheine wurden von den Beamten gleich vor Ort einbehalten. In 23 Fällen wird die Staatsanwaltschaft über die weitere Fahrerlaubnis entscheiden müssen.

176 Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt, wobei der mit Abstand größte Teil (102) erwartungsgemäß im Bereich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag.  In den 9  Fällen gegen das 0,5-Promille-Gesetz erwartet die Betroffenen neben einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, auch ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Der andere Großteil der Ordnungswidrigkeiten lag im Bereich von technischen Verstößen, was in vielen Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. In 55 Fällen wurden Kleinkrafträder sichergestellt, damit ein Gutachter über die Verkehrssicherheit der Zweiräder urteilen kann.

Die Kontrollen werden bis Oktober fortgeführt.

Authors: saarländische Polizei

Lesen Sie mehr http://www.saarland.de/7278_118129.htm

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